Aktuelle Tarife für die Behandlungen und Patienteninformation zur Honorarvereinbarung
Kosten sonstige Therapieformen
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Heilpraktikerkosten. Bei privat versicherten Patienten ist der Umfang des Versicherungsvertrages entscheidend. Staatliche Beihilfestellen erstatten einen Teil der Behandlungskosten, d.h., dass Sie vielleicht trotz privater Krankenversicherung auch eine Eigenleistung zu erbringen haben.
Erkundigen Sie sich ggf. vor der Behandlung!
Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.
Nicht rechtzeitig (24h im Vorhinein) abgesagte Termine werden mit 60.- Euro pro Termin privat in Rechnung gestellt.